Standort Altshausen
Unterstützungsangebote für Frauen

Wir leisten Hilfe für volljährige Frauen in sozialen und existentiellen Notlagen.
Wir unterstützen Frauen in trägereigenem Wohnraum mit Wohngemeinschaften. Je Wohngemeinschaft wohnen maximal drei Frauen, jede Frau hat ein eigenes Zimmer.
Ambulant Betreutes Wohnen begleiten wir auch, wenn Frauen in eigenem Wohnraum leben.

Voraussetzungen & Maßnahmen
- Kooperationsbereitschaft
- Bereitschaft, mit anderen zusammen zu leben
- Verzicht auf Gewalt und Drogen
- Vorstellungsgespräch
- Antrag auf Kostenübernahme
- Abklärung der Kostenträgerschaft
- Aufnahme oder Vermittlungin andere Hilfesysteme


Aufnahmehaus für Frauen
Das Aufnahmehaus für volljährige Frauen (Unterstützung und Wiedereingliederung für alleinstehende Frauen in prekären Wohnsituationen) ist ein ambulantes, qualifiziertes und kurzfristig belegbares Angebot. Im Rahmen dieser Maßnahme soll die Möglichkeit eines festen Wohnsitzes angeboten werden. Diese Zeit dient zur Klärung des weiteren Hilfebedarfs. Das Aufnahmehaus bietet eine vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit (in der Regel) für drei Monate.
Aufnahmekriterien sind Hilfebedarf gemäß §§ 67 ff SGB XII, Freiwilligkeit, Akzeptanz der Hausordnung und Bereitschaft zur Mitarbeit. Ziel des Aufenthaltes ist die Klärung der Bedarfslage der Bewohnerinnen, sowie die Vermittlung in Individualwohnraum und/oder weiterführende Hilfen. Die persönliche Hilfe richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall. Weitere Informationen: §§ 67 ff SGB XII

Aufnahmehaus für Frauen
Das Aufnahmehaus für volljährige Frauen (Unterstützung und Wiedereingliederung für alleinstehende Frauen in prekären Wohnsituationen) ist ein ambulantes, qualifiziertes und kurzfristig belegbares Angebot. Im Rahmen dieser Maßnahme soll die Möglichkeit eines festen Wohnsitzes angeboten werden. Diese Zeit dient zur Klärung des weiteren Hilfebedarfs. Das Aufnahmehaus bietet eine vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit (in der Regel) für drei Monate.
Aufnahmekriterien sind Hilfebedarf gemäß §§ 67 ff SGB XII, Freiwilligkeit, Akzeptanz der Hausordnung und Bereitschaft zur Mitarbeit. Ziel des Aufenthaltes ist die Klärung der Bedarfslage der Bewohnerinnen, sowie die Vermittlung in Individualwohnraum und/oder weiterführende Hilfen. Die persönliche Hilfe richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall. Weitere Informationen: §§ 67 ff SGB XII
Unsere wesentlichen Aufgaben sind ...
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Aufnahme: Erhebung der persönlichen Lebenssituation, Antragstellung der Maßnahme, Erstellung eines Hilfeplans (Abklärung des Hilfebedarfs)
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Sicherung der Existenz durch Antragstellung von SGB II- bzw. SGB XII-Leistungen
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Lebensberatung/psychosoziale Hilfen: Gespräche bei persönlichen Problemen aller Art, Beratung und Vermittlung bei Konflikten, Kontakte zu Angehörigen, Beratung bei altersspezifischen Problemen, Betreuung in Grenzsituationen des Lebens, Krisenintervention
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Sonstige persönliche Hilfen: Schaffung von Möglichkeiten der Selbstversorgung. Bei Bedarf Anleitung und Unterstützung
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Regelung des Zusammenlebens in der Wohngemeinschaft, Motivation und Kontrolle mit dem Ziel akzeptierten Wohn- und Sozialverhaltens
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Im Bereich Arbeitsleben: Unterstützung bei Bewerbungen und Arbeitsaufnahme, Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Fallmanager*innen, Hilfe bei der Erhaltung des Arbeitsplatzes
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Hilfe bei der Suche und Erhaltung von Wohnraum: Beratung bei der Haushaltsführung, körperlichen Hygiene und Reinhaltung des Wohnraums, Hilfe beim Kontakt mit Wohnbehörden, Hilfe bei der Anmietung von Wohnraum außerhalb des Wohnangebots, bei Bedarf Vermittlung in andere Einrichtungen
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Hilfe bei der gesundheitlichen Versorgung: Vorbeugende Gesundheitshilfe, Motivation zu und ggf. Vermittlung medizinischer Versorgung, Hilfe bei Kontakten mit Ärzten, Krankenhäusern, Suchtberatungsstellen usw.
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Schaffung einer Tagesstruktur



Ambulant Betreutes Wohnen für Frauen
Ambulant Betreutes Wohnen für Frauen zielt darauf ab, die Wohnungslosigkeit auf Dauer zu vermeiden. Ziel ist die Eingliederung in die Gemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung, frauenspezifischer Probleme. Der Unterstützungsbedarf ist individuell verschieden und wird mit den Betroffenen gemeinsam festgelegt und vereinbart. Nach Abschluss eines Mietvertrages beginnt die Betreuung gemäß §§67 ff. SGB XII.

Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) heißt für uns:
- Erfassung des Hilfebedarfs und daraus resultierende individuelle Lösungsansätze
- Unterstützung bei Alltagsanforderungen wie Haushaltsführung (Einkaufstraining), Geld- und Terminverwaltung
- Tagesstrukturierung durch Beschäftigungs- und Freizeitangebote
- Betreuung im Individualwohnraum
Im Ambulant Betreuten Wohnen für Frauen werden folgende Hilfen angeboten:
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Hilfen beim Einrichten und Einleben in eigenem Wohnraum
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Unterstützung bei der Führung eines selbständigen Haushalts
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Hilfe und Unterstützung im Bereich Finanzen (Geldverwaltung, Schuldenregulierung)
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Hilfe bei Anträgen und Behördenangelegenheiten (Sicherung des Lebensunterhalts)
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Hilfe bei der Tagesstrukturierung
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Entwicklung der Sozialkompetenzen
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Hilfe bei der Freizeitgestaltung
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Hilfe bei der Integration ins Gemeinwesen
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Problembewältigung (Gespräche bei persönlichen Problemen und Konflikten, Vermittlung von anderen Hilfsangeboten und weiteres)
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Gesundheit (Gesundheitsvorsorge, Arztbesuche und weiteres)

DORNAHOF
Unterstützungsangebote für Frauen
Hauptstraße 35
88361 Altshausen
Tel.: | 07584 927 - 6366 |
Fax: | 07584 927 - 6913 |
E-Mail: |