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26. November 2025

News Blog

Politikerinnen Agnieszka Brugger und Anna Wiech zu Besuch am DORNAHOF

26 November, 2025

Am Mittwoch, den 19. November, besuchten Agnieszka Brugger, Mitglied des Bundestages, sowie Anna Wiech, Kandidatin im Landkreis Ravensburg-Tettnang für den Landtag, den DORNAHOF am Standort Altshausen. Beide gehören dem Bündnis 90/Die Grünen an.

„Uns ist es wichtig, vor Ort zu sehen, wo der Schuh drückt und ins Gespräch zu gehen“, erläuterte Agnieszka Brugger die Motivation ihres Besuchs. Diesem Anliegen schloss sich Anna Wiech voll und ganz an. Im Ravensburger Gemeinderat führt sie die grüne Fraktion. Im Kreistag ist sie sozialpolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Ihre politischen Schwerpunkte sind Klimaschutz, Sozial-, Gesundheits- und Bildungspolitik. DORNAHOF Vorstand Volker Braun sieht in dem Besuch von Vertreterinnen aus der Politik eine große Chance, auch für den DORNAHOF: „Wir können so ins Gespräch kommen, zeigen was wir leisten und auch direkt ansprechen, was uns beschäftigt und wo wir uns Unterstützung erhoffen und warum.“
Zu Beginn des Termins war es Vorstand Volker Braun deshalb wichtig, in einer kleinen Präsentation die Geschichte des Einrichtungsverbunds DORNAHOF und seine Tätigkeitsfelder zu erläutern: „Für unsere Einrichtung ist es bemerkenswert, dass unsere Gründungsidee von 1883 auch heute noch Gültigkeit hat. Und in schwierigen Zeiten, wie wir sie gerade erleben, ist es besonders wichtig, aufmerksam zu machen auf Themen, die sonst untergehen würden, weil sie Menschen in der Gesellschaft betreffen, die keine laute Stimme haben.“

Eine Besonderheit des DORNAHOF ist, dass er auf der einen Seite mit Arbeitsangebote zum Beispiel in Inklusionsbetrieben und auf der anderen Seite Angebote der Wohnungsnotfallhilfe bereithält. Beides sind Bereiche, die vor allem im Augenblick mit immer größeren Herausforderungen zu kämpfen haben. Die Sozialhaushalte auf den Ebenen Bund, Land, Kommune wurden und werden spürbar gekürzt. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist sehr angespannt. In einem sehr konstruktiven Austausch sprachen Agnieszka Brugger, Anna Wiech und Volker Braun über konkrete Anliegen der Inklusionsbetriebe sowie der Wohnungsnotfallhilfe.

Agnieszka Brugger: „Sie tun etwas für die Gesellschaft, und jeder, der in eine Situation käme, in der er oder sie auf eine Einrichtung wie die ihre angewiesen wäre, würde sich über diese Unterstützung freuen. Was Sie für die Gesellschaft schaffen, ist eine Leistung, die man sehen muss.“ Viele Erfolgsgeschichten sind durch die Kürzungen von Mitteln gefährdet. Volker Braun erläutert dies beispielhaft: „Wir denken, es braucht einen zweiten Arbeitsmarkt. Denn das Geld, dass der Staat investiert, kehrt wieder zurück. Das zeigen zum Beispiel deutlich Modellberechnung, dass Lohnkostenförderungen durch Einsparungen in der Grundsicherung und Einzahlungen in die Sozialversicherungssysteme kompensiert werden (Passiv-Aktiv-Transfer). Ganz zu schweigen von den Menschen, die die Kürzungen betrifft. Ermutigte Menschen, die dank Förderprogrammen wie SGB II § 16 i wieder in ein geregeltes Arbeitsverhältnis kommen konnten, (die Bundesmittel dafür wurden teilweise gestoppt), rutschen unvermittelt wieder in die Arbeitslosigkeit und benötigen erneut Bürgergeld. Damit eröffnet sich eine Abwärtsspirale. Das ist wie ein Drehtüreffekt.“ 

Agnieszka Brugger und Anna Wiech versprachen, die Themen mit nach Berlin mitzunehmen und nicht müde zu werden, sie dort in den Gremien anzusprechen. Zum Abschluss des Gesprächs besuchten sie gemeinsam mit Volker Braun nach einem Rundgang über das Gelände noch die Industriemontage und Verpackung und ließen sich dort die Arbeit erklären.

Was sind die konkreten Wünsche des Einrichtungsverbundes DORNAHOF an die Politik?

  • SICHERSTELLUNG DER FINANZIERUNG INKLUSIVER ARBEITSPLÄTZE

Wir sehen neben der Verantwortung der Arbeitgeber auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem Arbeitsmarkt. Daher fordern wir, zur Erfüllung der aus der UN-BRK resultierenden staatlichen Verpflichtungen, auch Steuermittel zur Finanzierung der Nachteilsausgleiche in Inklusionsbetrieben einzusetzen.

  • GLEICHSTELLUNG VON GEMEINNÜTZIGEN INKLUSIONSUNTERNEHMEN

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind gemeinnützige Inklusionsunternehmen in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (BGW) in der höchsten Tarifstelle pflichtversichert. Sie haben dadurch einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren Mitbewerbern, die in ihrer branchenspezifischen Unfallversicherung zumeist erheblich geringere Beitragssätze haben. Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Zuständigkeit einer branchenspezifischen gesetzlichen Unfallversicherung klarzustellen.

Die Beschäftigungsquote der Inklusionsbetriebe sollte vereinheitlicht werden und die gesetzliche Quote von 30 % auch für gemeinnützige Inklusionsbetriebe gelten. Inklusionsunternehmen leisten auch mit einer Beschäftigungsquote von 30 %, die um ein Vielfaches über der gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungsquote von 5 % liegt, einen umfassenden gemeinnützigen Beitrag zum Gemeinwohl.

  • INKLUSION DURCH VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE UNTERSTÜTZEN

Mit einem jährlichen Auftragsvolumen in dreistelliger Milliardenhöhe hat die öffentliche Hand erhebliches Potenzial, gemeinwohlorientierte Unternehmen wie Inklusionsbetriebe durch Aufträge zu unterstützen. Die gesetzlichen Grundlagen für eine einheitliche bevorzugte Berücksichtigung von Inklusionsunternehmen sind bereits in § 224 SGB IX geschaffen. Für die Anwendung fehlt jedoch nach wie vor eine Bundesverwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge an Inklusionsbetriebe nach § 224 Abs. 2 SGB IX, die durch einheitliche Vorgaben die praktische Anwendung erleichtert und so die Auftragsvergabe an Inklusionsunternehmen fördert. Ein Mehr an Auftragsvergaben an Inklusionsunternehmen stärkt deren Wirtschaftlichkeit und fördert den inklusiven Arbeitsmarkt.

Ebenso sprechen wir uns für eine Verabschiedung des bereits vorliegenden Gesetzentwurfs zum Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG) und eine Neufassung der UVgO, wie sie bereits im Vergabetransformationspaket vorgesehen war, aus.

  • ENTBÜROKRATISIERUNG AUF BUNDESEBENE ZUR ERLEICHTERUNG DER ARBEIT DER WOHNUNGSNOTFALLHILFE

Konkretes Entbürokratisierungspotential auf Bundesebene im Arbeitsfeld der Wohnungsnotfallhilfe umfassen folgende Punkte im SGB XII:

  • Verankerung von Genehmigungsfiktionen innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung im § 98 SGB XII: Anträge auf einstweilige Anordnung oder Untätigkeitsklagen entfallen
  • SGB II oder SGB XII Bescheide reichen als Einkommens- und Vermögensprüfung für Leistungen nach § 67 SGB XII aus, die Doppelprüfungen bzgl. der Existenzsicherung entfallen
  • Zusammenfassung von Bekleidungspauschale und Barbetrag (analog zum Regelbedarf) nach § 27b SGB XII reduziert den Aufwand bei der Berechnung von Bescheiden und bei Abrechnungen
  • WOHNRAUMSITUATION FÜR UNSEREN PERSONENKREIS (SGB XII §§ 67FF - HILFEN ZUR ÜBERWINDUNG BESONDERER SOZIALER SCHWIERIGKEITEN)

Ziel der Bundesregierung ist es, den Neubau von Wohnungen zu beschleunigen und zu verbilligen, um den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu beheben. Dazu sollen Genehmigungsverfahren schneller ablaufen, Bürokratie abgebaut und der serielle sowie modulare Bau gefördert werden. Langfristig wird eine Zielvorgabe von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 Sozialwohnungen, angestrebt, was allerdings zuletzt deutlich verfehlt wurde.

  • AUSWIRKUNGEN VERSCHÄRFUNGEN SANKTIONEN BÜRGERGELD

Geplante Verschärfungen bei den Kosten der Unterkunft (Bürgergeld / Neue Grundsicherung) sind Sanktionen, welche dazu führen, dass die Kosten der Unterkunft (KdU) nicht vom Jobcenter bezahlt werden. Dies hat zur Folge, dass Mietschulden entstehen und Mietverträge gekündigt werden. Dies führt zu Wohnungslosigkeit!

  • DEUTSCHLANDTICKET - PROBLEME FÜR UNSEREN PERSONENKREIS

Unser Personenkreis ist de facto vom Deutschlandticket ausgeschlossen, da es sich
um ein Abo handelt. Es braucht ein Konto, von welchem eine Lastschrift eingezogen werden kann. Das Abo Deutschlandticket kann nur mit einer positiven Schufa-Auskunft abgeschlossen werden. Die Lösung wäre ein Bezug ähnlich einer Monatskarte am Automaten!

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21. Januar 2025

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